Presse / Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Das exklusive Recht zur Anfertigung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen der Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Bild-, Film- und Tonaufnahmen dürfen ausschließlich vom Veranstalter oder von ihm beauftragter Erfüllungsgehilfen angefertigt und veröffentlicht werden.

Pressevertreter sind nur nach vorheriger Akkreditierung durch den Veranstalter zugelassen.

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